Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die Farzaneh Emadi, im folgenden kurz eurowerbung.at genannt, im Rahmen eines Werk-, Webhosting- und Wartungsvertrags durchführt. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich und firmenmäßig unterzeichnet wurden und gelten in dem im jeweiligen Werk-, Webhosting- und Wartungsvertrag angegebenen Umfang.

Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den entsprechenden Angeboten und Verträgen geregelt. Änderungen und/oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind einvernehmlich zu treffen und bedürfen der Schriftform. Damit verbundene Mehraufwendungen bei eurowerbung.at sind separat zu beauftragen.

Verantwortlichkeiten von eurowerbung.at:

eurowerbung.at erbringt die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen nach den Bestimmungen des jeweils abgeschlossenen Werk-, Webhosting- und Wartungsvertrags.

Verantwortlichkeiten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber stellt eurowerbung.at alle Unterlagen zur Verfügung, die zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich sind.

Der Auftraggeber gewährt eurowerbung.at im Bedarfsfall zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und ist bereit, notwendige Arbeitsmittel (zB. Büroräumlichkeiten, Telefon, Computer) zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eurowerbung.at bei ihren Leistungen zu unterstützen. Er wird dazu einen berechtigten, fachlich kompetenten Ansprechpartner benennen, der für Fragen und vorbereitende Tätigkeiten eurowerbung.at zur Verfügung steht und dessen Auskünfte im Rahmen der Vertragserfüllung für den Auftraggeber bindend sind.

eurowerbung.at ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine genau einzuhalten. Die angestrebten Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von eurowerbung.at angegebenen Terminen alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von eurowerbung.at nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von eurowerbung.at führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist eurowerbung.at berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

Kann eurowerbung.at und/oder seine Subauftragnehmer durch Streik, Naturereignisse, Krieg oder sonstige Fälle höherer Gewalt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend. Auf Grund von Fällen höherer Gewalt verursachte bzw. außerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes liegende, zusätzliche Leistungen werden von eurowerbung.at separat berechnet.

Die Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. eurowerbung.at verrechnet die Umsatzsteuer lt. geltendem österreichischen Recht. Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Anfallende Fahrtkosten ergeben sich aus dem üblichen Kilometergeld.

Die von eurowerbung.at gelegten Rechnungen sind innerhalb der auf den Rechnungen vermerkten Fristen ohne jeden Abzug und spesenfrei einzuzahlen.

Gesetzt den Fall, daß eine Rechnung kein Fälligkeitsdatum trägt, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei als vereinbart.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedinungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (zB. Programme und/oder Schulungen, Realisierung in Teilschritten) umfassen, ist eurowerbung.at berechtigt nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung bzw. Vertragserfüllung durch eurowerbung.at.
Kommt der Auftraggeber mit einer vom ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, ist eurowerbung.at berechtigt, Ersatz der Kosten für Mahnungen (15 € exkl. Ust. pro Mahnung), Inkasso und außergerichtliche Verfolgung von Ansprüchen in Rechnung zu stellen.
Weitere Schadenersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sämtliche von eurowerbung.at gelieferten Leistungen bleiben bis zu ihrer Bezahlung im Eigentum von eurowerbung.at.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

Sämtliche Rechte an den vereinbarten Leistungen stehen eurowerbung.at bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält eine nichtausschließliche Werknutzungsbewilligung auf Nutzungsdauer.
Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrecht ausgeschlossen.
eurowerbung.at stellt sicher, daß die zur Nutzung überlassenen Leistungen nicht mit Rechten Dritter belastet sind. eurowerbung.at hält den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Rechten Dritter an den überlassenen Leistungen schad- und klaglos.
Der Auftraggeber stellt eurowerbung.at und ihre Erfüllungsgehilfen von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die aufgrund einer unberechtigten Übergabe von Materialien durch den Auftraggeber zur Vertragserfüllung entstehen.

Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist unentgeltlich behoben, wobei der Auftraggeber eurowerbung.at alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Erfüllung der Gewährleistung erfolgt primär durch Ersatzlieferung.
Ferner übernimmt eurowerbung.at keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Für Parameteränderungen, die durch den Auftraggeber bzw. Dritte nachträglich durchgeführt werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch eurowerbung.at.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung der bereits eingesetzten Maßnahmen sind, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung.
Sind die dem Auftraggeber übergebenen Leistungen trotz Mängelrügen und entsprechender Nachbesserungsversuche von eurowerbung.at auch acht Wochen nach dem letzten Nachbesserungsversuch nicht verwendbar, ist der Auftraggeber berechtigt, eurowerbung.at zur endgültigen Mängelbehebung eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen.
Behebt eurowerbung.at auch innerhalb dieser Nachfrist die gerügten Mängel nicht, so hat der Auftraggeber das Recht, für den mangelhaften Teil der Leistungen vom Vertrag zurückzutreten.
eurowerbung.at leistet nur Gewähr dafür, das alle Maßnahmen nach dem Stand der Technik/Wissens zum Zeitpunkt der Erbringung mängelfrei und grundsätzlich brauchbar sind, ohne allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu genügen.
eurowerbung.at macht darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Wissenstand (Stand der Technik) nicht möglich ist, Maßnahmen so zu setzen, daß diese in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. Jegliche Haftung für mangelhafte Bedienung, Installation, Folgeschäden oder andere indirekte Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden und Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet eurowerbung.at für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Datenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen eurowerbung.at ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber eurowerbung.at bedingt, daß der Auftraggeber eurowerbung.at den Eintritt des Schadens bei Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Schadens schriftlich meldet.
Ersatzansprüche gegenüber eurowerbung.at verjähren mit Ablauf eines Jahres ab ihrer Entstehung.
Die Verantwortung für eine ausreichende Datensicherung sowie die Setzung von Schutzmaßnahmen gegenüber unbefugten Zugang auch über Telekommunikation liegt beim Auftraggeber.
eurowerbung.at haftet nicht für den Verlust von Daten und/oder Programmen.

eurowerbung.at verpflichtet seine MitarbeiterInnen, die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

Beauftragt eurowerbung.at Subauftragnehmer als Erfüllungshilfen, gelten diese Geschäftsbedingungen in gleichem Umfang auch für die Mitarbeiter des Subauftragnehmers.
Ansprüche aus einem Vertrag verjähren innerhalb von drei Jahren nach Entstehen, soweit nicht kürzere Verjährungsfristen vereinbart werden.
Die Abtretung und Aufrechnung von Forderungen aus einem Vertrag wird hiermit ausgeschlossen.
Alle vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie alle Anhänge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf diesen Vertrag sowie der rechtsgültigen Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.
Die Vertragspartner werden kooperativ zusammenarbeiten, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Zur Beilegung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Wien vereinbart.
Für den Verkauf im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die voranstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

eurowerbung.at – Wien,
Wehlistraße. 51/2/15, 1200 Wien
Österreich

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